FREIE BÜRGER OBERHACHING

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Politischer Etikettenschwindel der VFWO

 

Selbstverständlich kann jeder eine neue politische Gruppierung gründen, wenn er die Vorraussetzungen für die Zulassung erfüllt. Der Missbrauch der Bürgerinitiative am Kirchplatz gegen einen überdimensionierten Laden als Steigbügel für eine angeblich "Vereinigte Freie Wähler Oberhaching (VFWO)" ist für sich genommen schon grenzwertig.

 

Dass diese Vereinigung keine einzige der bestehenden parteifreien Gruppen integriert hat ist offensichtlich. Trotzdem benutzt Sie den Begriff "Vereinigte" und suggeriert damit fälschlicherweise den Eindruck eines Zusammenschlusses. Solche politische Täuschungsmanöver gehören in den Bereich des Etikettenschwindels und führen den Wähler bewusst hinters Licht.

 

Wer schon von Anbeginn mit Schwindeleien zur Macht kommen will, der wird auch im Oberhachinger Gemeinderat nicht vor unlauteren Methoden zurückschrecken.

 

MM vom 22.07.2010 "Verärgerung über Etikettenschwindel"

 

MM vom 30.07.2010 Leserbrief von Günter Mendl "Eskapaden werden für böse Überaschung sorgen"

 

Hallo vom 12.08.2013 "Feindliche Übernahme"

 

Hallo vom 17.04.2013 Leserbrief Sylke Holland


Hallo vom 08.05.2013 Leserbrief von Dr. Hofmann"Die gibt es überhaupt nicht"

 

MM vom 25./26.05.2013 Leserbrief von Sylke Holland "Echte Alternative oder eher Fahrt zum Mars"

 

MM vom 23./24.11.2013 "Schamloser Schwindel"

 

Ungeachtet der vorstehenden Kritik hat die Gruppierung VFWO einen Wahlvorschlag eingereicht. Gegen diesen Wahlvorschlag haben die Freien Bürger wegen Wählertäuschung protestiert und nachstehende Einwendungen an den Wahlausschuß erhoben.
 

Einwendungen an den Wahlausschuß

 

Bedauerlicherweise hat der Wahlausschuß auf Empfehlung des Wahlleiters diesen Einwendungen nicht Rechnung getragen und den Wahlvorschlag zugelassen.

 

Nachdem die Wahl nunmehr durchgeführt wurde besteht die Möglichkeit, die Wahl wegen Verfahrensfehler anzufechten.

Der Patentanwalt Heinz Bardehel hat von dieser Möglichkeit gebraucht gemacht und fristgerecht Wahlanfechtung zum Landratsamt München eingelegt. Bedauerlicherweise stellt sich das Landratsamt auf den Standpunkt, es handelt sich um privatrechtliche, insb. namensrechtliche Einwendungen, die vor den Zivilgerichten auszutragen sind.


Das Landratsamt hat die Wahlanfechtung zurückgewiesen mit der Rechtsbehilfsbelehrung: "Klage zum Verwaltungsgericht". Zur Vorbereitung der Klage wurde ein Rechtsgutachten vom dem Münchner Universitätsprofessor Dr. Merk erstellt. Dieser kommt zu der Aufassung, dass ein klarer Fall von Wählertäuschung vorliegt und die Wahlanfechtung daher begründet ist.


Gutachten Prof. Dr. Kurt - Peter Merk

 

Herr Bardehle ist ebenso wie viele Bürger von Oberhaching der Auffassung, dass ein solcher Wahlbetrug nicht hingenommen werden kann und hat deshalb Klage zum Verwaltungsgericht München erhoben wo das Verfahren anbhängig ist.