FREIE BÜRGER OBERHACHING

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Bürgerschwimmen Sportschule


Die Grundsteinlegung für die Sportschule Oberhaching war am 11.10.1990 in dem Gelände nördlich der Kreisstrasse M11, das ursprünglich vom Landkreis München für die Errichtung eines weiteren Kreiskrankenhauses erworben worden war.g

 

In diesem Zusammenhang schloss der Träger der Sportschule Oberhaching mit der Gemeinde einen Ansiedlungs,- und Erschließungsvertrag, in dem auch das Bürgerschwimmen verankert war.

 

Im Jahre 2009 ergaben sich Schwierigkeiten mit dem Bürgerschwimmen, da versucht wurde, die Sauna von der allgemeinen Bürgernutzung auszunehmen. Die Freien Bürger stellten daraufhin nachfolgenden Antrag, der vom Gemeinderat nach einigen Beratungen einstimmig verabschiedet worden

 

An den
Gemeinderat
der Gemeinde Oberhaching
z.Hd. Herrn Bürgermeister Stefan Schelle
 
Oberhaching, Rathaus
 
Bürgerschwimmen in der Sportschule Oberhaching
-         Mitbenützung der Sauna –
 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Gemeinderatskolleginnen und –kollegen!
 
In dem Vertrag zwischen der Sportschule Oberhaching und der Gemeinde Oberhaching vom 5.5.1994, bestätigt in öffentlicher Gemeinderatssitzung vom 12.9.1994, ist unter Ziff.3 folgendes vereinbart:
 
 „Beim „Bürgerschwimmen“ ist die Benutzung des 25 m Beckens, des Whirlpools und die in diesem Bereich vorhandenen Sauna vereinbart.
 
Für dieses Bürgerschwimmen werden folgende Benutzungszeiten vereinbart:
   Dienstag                von 16.00 Uhr – 21.00 Uhr
   Donnerstag             von 15.00 Uhr – 20.00 Uhr.“
 
Als Höhe des Entgelts wurden DM 200 pro Stunde vereinbart, dies verbindlich bis zum Jahresende.
 
Es trifft also nicht zu, dass die Mitbenutzung der Sauna eine rein freiwillige großzügige Geste der Sportschule darstellt, sie ist vielmehr fester Bestandteil der Vereinbarung über das Bürgerschwimmen. Über die Anpassung des Entgelts wurde immer wieder verhandelt. Anpassungen sind wiederholt erfolgt. Der Vertrag als solcher ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.
 
Die Vereinbarung beruht auf dem grundsätzlichen Beschluss des Gemeinderats über die Ansiedlung der Sportschule auf dem Further Gelände unter der Planungsvorgabe einer Mitbenutzung der Anlage für das Bürgerschwimmen. Die dadurch erzielte Entbehrlichkeit eines eigenen Hallenbades war ausschlaggebend für den Beschluss über die Ansiedlung der Sportschule und die abgeschlossene Vereinbarung. Die Sportschule hat die Bedingungen voll akzeptiert.
 
In der Haushaltsberatung vom 18.11.09 hatte ich beantragt: „Der erste Bürgermeister wird beauftragt, wegen eventueller Beitragserhöhungen für die Sauna mit der Sportschule zu verhandeln.“ An dieser Stelle wurde die Hauptausschusssitzung beendet. Aber auch in der darauffolgenden Sitzung, die vom Fraktionskollegen Fredi Fischer wahrgenommen wurde, ist darüber nicht abgestimmt worden.
 
Vielmehr verabschiedete der Ausschuss (gegen die Stimme von Herrn Fischer) eine Empfehlung, das Bürgerschwimmen und die Sauna zu trennen.
Dieser Beschluss beruht auf einer fehlerhaften Information der Ausschussmitglieder, die Benutzung der Sauna sei nicht mit dem Bürgerschwimmen gekoppelt. Außerdem kann dieser Beschluss keinerlei Wirkung entfalten, weil das Thema nicht auf der Tagesordnung stand und der Ausschuss für einen solchen Grundsatzbeschluss auch nicht zuständig wäre. Er kann daher keinerlei Auswirkung haben.
 
Wir stellen daher an den Gemeinderat den
 
Antrag:
 
1. An der Struktur des Bürgerschwimmens mit den Bestandteilen Benutzung
des 25 Meter–Beckens, des Whirlpools und der Sauna wird festgehalten.
 
2. Der erste Bürgermeister wird beauftragt, mit der Sportschule wegen einer eventuellen Erhöhung des Entgelts an die Sportschule zu verhandeln.
 
Begründung:
 
Die Neugestaltung des Saunabereichs kann kein Anlass sein, das Paket „Bürgerschwimmen“ aufzugeben und den Bürgern Einzelverhandlungen mit der Sportschule zuzumuten.
 
Schwimmen und Saunabesuch haben nur Sinn, wenn sie gemeinsam angeboten werden.

Die Neugestaltung der Sauna, für die keine zwingende Notwendigkeit bestand, ist kein Anlass, das Paket „Bürgerschwimmen“ aufzugeben und den Saunabereich einem exklusiven Besucherkreis zu exklusiven Bedingungen zuzuführen. Schließlich ist die Beteiligung der Gemeinde mit 66 000 Euro Jahresmiete für das Bürgerschwimmen ein nicht unbeachtlicher Beitrag für den Betrieb der Anlage. Für eine Anpassung an eine neue Kostensituation besteht durchaus Verständnis, solange der Sinn des Bürgerschwimmens nicht in Frage gestellt wird.

 

Unser Kommentar:

Durch Hinweis auf die alten Verträge war der Beweis erbracht, dass die Benutzung der Sauna unverzichtbarer Anteil des Bürgerschwimmens in dem Vertrag unverzichtbarer Bestandteil des Bürgerschwimmens war und damit auch weiterhin aufrecht erhalten werden muss.